Habsburgermonarchie
- ssu-office
- 29. Jan. 2013
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Aktualisiert: 30. Mai 2019
Unter dem inoffiziellen Begriff Habsburgermonarchie – auch Habsburger, Habsburgische oder österreichische Monarchie, Donaumonarchie oder Habsburgerreich – fasst die Geschichtswissenschaft die europäischen Herrschaftsgebiete zusammen, die das Haus Habsburg (seit 1736 Habsburg-Lothringen) vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 direkt regierte.

Es bestand im Kern aus den habsburgischen Erblanden sowie aus den Ländern der böhmischen und der ungarischen Krone. Für die Zeit Karls V. im frühen 16. Jahrhundert – vor der Trennung in eine österreichische und eine spanische Linie der Habsburger – schließt die Bezeichnung Habsburgerreich auch die Länder der spanischen Krone ein. Nicht dazu zählen die reichsunmittelbaren Territorien des Heiligen Römischen Reichs, über welche die Habsburger in ihrer Funktion als Kaiser nur eine indirekte Oberherrschaft ausübten.
Das habsburgische Länderkonglomerat im östlichen Mitteleuropa war im Wesentlichen durch geschickte Heiratspolitik entstanden und wurde seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert durch Eroberungen auf Kosten des Osmanischen Reichs wesentlich erweitert. Seit Karls V. Bruder Ferdinand I. wurde es von der österreichischen und seit Ferdinand II. von der innerösterreichischen Linie der Dynastie regiert. Diese trägt seit der Heirat Maria Theresias, der Tochter ihres letzten männlichen Thronerben, mit Franz Stephan von Lothringen den Namen Habsburg-Lothringen.
Der römisch-deutsche Kaiser Franz II. schuf 1804 als Reaktion auf die bevorstehende Krönung von Napoleon I. zum französischen Kaiser und den absehbaren Zerfall des Heiligen Römischen Reiches eigenmächtig die österreichische Kaiserwürde. Das daraus entstandene Kaisertum Österreich regierte er fortan als Franz I., während er das Reich 1806 als aufgelöst erklärte. Aus dem Kaisertum Österreich entstand nach dem so genannten Ausgleich von 1867 in Form einer Doppelmonarchie die österreichisch-ungarische Monarchie, die am 2. Juni 1868 in einem Staatsvertrag mit Schweden und Norwegen erstmals offiziell so bezeichnet wurde.
Österreich und das nunmehr gleichberechtigte Königreich Ungarn wurden beide in Realunion weiter von Franz Joseph I. regiert, deren Völker er nun Kaiser und König war, regelten aber verpflichtend nur noch Außenpolitik und Militärangelegenheiten sowie freiwillig Teile der Wirtschaftspolitik (Währung, Zölle) gemeinsam.
Die Realunion endete nach der Niederlage der Habsburgermonarchie als einer der verbündeten Mittelmächte im Ersten Weltkrieg unter Franz Josephs Nachfolger Karl I. am 31. Oktober 1918. Bereits zuvor hatten die meisten nichtdeutschen und nichtmagyarischen Völker Cisleithaniens und Transleithaniens die absehbare Niederlage der Habsburger k.u.k. Armee dazu genutzt, ihre politische Eigenständigkeit durch Gründung neuer Staaten durchzusetzen. In Deutschösterreich wurde am 12. November 1918, einen Tag nach dem Regierungsverzicht Kaiser Karls I., die Gründung der Ersten Republik (bis 1933) ausgerufen.
Damit fand die über 630-jährige Herrschaft des Hauses Habsburg ihr Ende.[2] Karl unternahm 1921 zwei vergebliche Versuche, die Herrschaft im nominell weiterbestehenden Königreich Ungarn zurückzuerlangen. Auf Drängen der Siegermächte im Verbund mit der Kleinen Entente verabschiedete das ungarische Parlament daraufhin im November 1921 das Dethronisationsgesetz, das ihm und dem Haus Habsburg-Lothringen die Krone endgültig entzog.
Die Wurzeln der Habsburgermonarchie datieren in die Jahre 1276–1278, als Rudolf IV. Graf von Habsburg, der 1273 als Rudolf I. römisch-deutscher König geworden war, sein Haus mit den Herzogtümern Kärnten und Krain und dann auch mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark belehnte und damit nach dem Intermezzo mit Ottokar II. Přemysl von Böhmen das Erbe der Babenberger antrat. Seit diesem Datum regierten die Habsburger mit nur kurzen kriegerischen Unterbrechungen ihre Hausmacht in Zentraleuropa.
Seit Rudolf Kaše (als Graf der VI., als König I.) 1307 waren Habsburger (mit Unterbrechungen) Könige in Böhmen, seit Albrecht (als Graf der V., als Kaiser I.) 1437 Könige in Ungarn. Ununterbrochen regierten sie diese Länder seit Ferdinand I. 1526/27. Seit damals gehörte die Habsburgische Monarchie – im Westen Teil des Heiligen Römischen Reiches, im Osten außerhalb des Reiches – zu den Großmächten Europas.
Mit Maximilian I., dem letzten Ritter, bildete sich mit seiner Hochzeit und seinem Amtsantritt als Herzog von Burgund 1477 das Haus Österreich-Burgund, ab dieser Zeit etwa spricht man von der Habsburgermonarchie im eigentlichen Sinne. Die ursprüngliche habsburgische Universalmonarchie teilte sich am Höhepunkt der Ausdehnung der dynastischen Besitzungen und Regentschaften 1556, mit Maximilians Enkel, Kaiser Karl V., als König in Spanien der I., in eine österreichische und eine spanische Linie.
Ein „Geburtsdatum“ der (österreichischen) Habsburgermonarchie kann auch mit dem Wormser Teilungsvertrag vom 28. April 1521 bzw. dem folgenden Brüsseler Vertrag vom 7. Februar 1522 gegeben werden, in dem die Übergabe der österreichischen Lande von Karl (als Kaiser V.) an seinen Bruder Ferdinand I. geregelt wurde. Auch die von der spanischen getrennte Erbfolge der österreichischen Linie (Hausordnung vom 25. Februar 1554) kann man als entscheidendes Datum bezeichnen, wenn auch die gegenseitigen vorrangigen Erbansprüche im Falle des Erlöschens aufrechtblieben.
Die spanische Linie starb im November 1700 aus. Frankreich, der große Widersacher der Habsburger dieser Ära (siehe habsburgisch-französischer Gegensatz), konnte im Spanischen Erbfolgekrieg eine neuerliche „Einkreisung“ verhindern. Die Habsburger konnten nur außerspanische Gebiete des Erbes ihrer spanischen Verwandten, vor allem die Österreichischen Niederlande und das Königreich Neapel, für die österreichische Linie erhalten.
1740 starben die österreichischen Habsburger im Mannesstamm aus. Auf Grund der zuvor erlassenen Pragmatischen Sanktion übernahm Maria Theresia von Österreich die sonst nur Männern vorbehaltenen Herrscherrechte (ausgenommen die Kaiserkrone, die im Heiligen Römischen Reich Männern vorbehalten war) und gründete mit ihrem Gatten das nachfolgende Herrscherhaus Habsburg-Lothringen. Es wurde zwar im Österreichischen Erbfolgekrieg angefochten, die Monarchie ging aus dem Krieg aber konsolidiert hervor. Maria Theresias Sohn, der Reformer Joseph II., strebte danach, die Habsburgermonarchie zu einem einheitlichen Staat mit deutscher Amtssprache zu entwickeln, scheiterte damit aber vor allem in Ungarn.
Durch die 1804, während der Napoleonischen Kriege, erfolgte Konstituierung der dem Haus Habsburg-Lothringen unmittelbar untertanen Länder als Kaisertum Österreich, eine Reaktion auf die Selbstkrönung Napoleons I. wenige Monate zuvor, wurde die Habsburgermonarchie, schon seit Maria Theresia zentral von Wien aus verwaltet, auch offiziell zum selbstständigen Staat; das Heilige Römische Reich wurde 1806 für nicht mehr bestehend erklärt.
Das Kaisertum Österreich blieb bis zum Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn von 1867, als Österreich-Ungarn als Doppelmonarchie, als Realunion der zwei Staaten, definiert wurde, ein einheitlicher Staat. Einheitlich blieben in der Folge bis 1918 obligatorisch der Monarch, die Außenpolitik, Heer und Kriegsmarine sowie fakultativ vereinbarte Wirtschaftsstandards wie die gemeinsame Gulden-, dann Kronenwährung.
Auf Grund ihrer Größe, ihrer Bevölkerungszahl und des Geltungsanspruchs ihrer Dynastie war die Habsburgermonarchie einer der wichtigsten Staaten Europas (der Pentarchie). In wechselnden Allianzen kämpfte sie in den meisten europäischen Kriegen mit. Als sich im 19. Jahrhundert der Nationalismus als mächtige Staatsidee in Europa etablierte, verlor Österreich-Ungarn als Gesamtstaat sukzessive Einfluss und hatte auf Grund seiner Multinationalität als Vielvölkerstaat immer größere Probleme in der Innenpolitik beider Teilstaaten. Sie führten am Ende des verlorenen Ersten Weltkriegs zur Auflösung der Habsburgermonarchie.
Die Habsburgermonarchie unterschied sich grundlegend von anderen Herrschaftsgebieten und Gesellschaften Europas. Westeuropäische Historiker stuften die Monarchie als politische Anomalie ein, deren strukturelle Schwäche dazu führte, dass sie sich ständig in einem Zustand der Krise und des drohenden Verfalls befand.
Der Verlauf der Geschichte der Habsburgermonarchie wurde im Wesentlichen durch fünf Merkmale bestimmt:
Einflüsse der Geopolitik und die Diplomatie des Gleichgewichts der Kräfte;
die Unterschiedlichkeit und Individualität der habsburgischen Länder;
die Identifikation der Habsburger-Dynastie mit dem Heiligen Römischen Reich;
die Abhängigkeit, Konsens zwischen ihrer inländischen Elite und ausländischen assoziierten Mächten erreichen zu müssen;
die Rolle der Monarchen selbst, Kontinuität und Sicherheit ihrer Herrschaftsgebiete zu gewährleisten.
Monarchien wie Großbritannien, Frankreich oder Spanien konnten ihre Länder (zumindest vorübergehend) zu Nationalstaaten entwickeln, die auf eine gewisse Kontinuität als geografische Einheit zurückgeführt werden konnten; eine Einheit, die einen grundlegenden Grad an ökonomischer, kultureller und sprachlicher Homogenität förderte. Die separatistischen Bewegungen seit dem 19. Jahrhundert in Belgien (1830 Abspaltung von den Vereinigten Niederlanden), Norwegen (1905 Trennung von Schweden), Irland (Abspaltung des Großteils von Großbritannien), Schottland (Unabhängigkeitsreferendum 2014 gescheitert), im Baskenland und in Katalonien (Unabhängigkeitsreferendum angekündigt) zeigen, dass solche Entwicklungen nicht endgültig sein müssen. Im Kontrast dazu verfolgten die Habsburger eine auf Erweiterung angelegte Heirats- und Erbschaftspolitik, um unter ihrer Herrschaft auch völlig unterschiedliche Länder zu versammeln.
Die Monarchie war bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts in hohem Maße dezentral organisiert. Jedes einzelne Königreich, Herzogtum, Fürstentum, jede Grafschaft, die unter Habsburgs Herrschaft gelangte, behielt die eigene Landesregierung, die fast unabhängig von Wien operierte. Die Stände des Landes hatten die Macht und das Recht, über die Forderungen des Landesfürsten zu verhandeln. Die Interessen der Stände und der Adeligen erhielten oft Vorrang vor denen des Landesfürsten; andernfalls musste er die für ihn positive Entscheidung oft mit Kompromissen, Privilegien oder anderen Zugeständnissen erkaufen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Monarchien im frühneuzeitlichen Europa versuchten die habsburgischen Herrscher zumeist, mit Adel und Klerus Konsens herzustellen, oft zu Lasten der Bürger in den Städten und der Untertanen der ländlichen Grundherrschaften, die beinahe völlig aus der Landespolitik ausgeschlossen waren.
Die eigentlichen Stammlande der Habsburger, wie sie seit dem mutmaßlichen Gründer der Habsburg, Radbot Graf im Klettgau, im 11. Jahrhundert historisch fassbar sind, sind Besitzungen in der heutigen Schweiz und im Elsass. Schon Rudolf von Habsburg, der erste habsburgische deutsche König, herrschte über Gebiete zwischen Vogesen, Schwarzwald und Vierwaldstättersee. Zu diesen Besitzungen kam, als die Habsburger die Babenberger beerbten, der heute österreichische Raum.
Wesentlichen Anteil hatten die Habsburger bei den frühen Stadtgründungen und am Aufbau von Baden, Bremgarten, Brugg, Königsfelden, Laufenburg, Sursee sowie Waldshut. Diese Städte führen zum Teil noch heute das Habsburger Löwenwappen.
Um 1385 gehören zu den wichtigsten Besitzungen der Stammlande die Landgrafschaften, Herrschaften und Vogteien Sundgau, Breisgau, Rheinfelden, Kyburg, Thurgau, Nellenburg, Baden, Lenzburg, Willisau, Rothenburg, Wolhusen, Rapperswil, Gaster, Glarus, Feldkirch, und Freiburg im Üechtland.[9] In dieser Zeit gehen die Stammlande an die Alte Eidgenossenschaft verlustig, die Reste werden unter dem Territorium Vorderösterreich zusammengefasst. Von den Stammlanden halten sich nur Laufenburg und Rheinfelden bis 1802, Tarasp bis 1807,[8] und in Reminiszenz die Titel Gefürsteter Graf von Habsburg und Kyburg im Großen Titel des Kaisers bis 1918.
Später, als diese Besitzungen im Westen weitgehend verloren waren und der Begriff Erblande sich auf die ungarischen Länder und böhmischen Kronländer ausgedehnt hatte, fasste man unter Stammlande die noch aus der Babenbergerzeit übernommenen und in den frühen Jahren der Dynastie erworbenen Herrschaften, das „alte“ Erzherzogtum Österreich (als Titel) und seine herzoglichen, gräflichen und sonstigen Nebenländer, zusammen.
Mit dem Begriff Habsburgische Erblande werden die von den Habsburgern beherrschten Territorien bezeichnet, in denen das Haus Österreich den erblichen Fürsten stellte und die schon längere Zeit im Besitz der Dynastie waren. Der Inhalt dieses Begriffs hat sich mit der Zeit gewandelt. Er diente auch als Abgrenzung für die familiäre Hausmacht innerhalb des Heiligen Römischen Reiches, als dessen König oder Kaiser ab 1273 mehrmals und ab 1438 in fast durchgehender Folge Habsburger Fürsten gewählt wurden.
Die Habsburgischen Erblande umfassten damals bereits große Gebiete des deutschen Sprachraumes, teilweise auf Gebieten der heutigen Schweiz, Deutschlands, Frankreichs und Österreichs sowie im heutigen Ungarn, Italien, Slowenien und Kroatien.
Nach Aufhebung der ständischen Verfassung im Königreich Böhmen (Verneuerte Landesordnung 1627) wurde dieses wie seine Nebenländer Mähren und Schlesien ebenso als erblich erklärt, wie dies nach der Pragmatischen Sanktion von 1713 auch mit dem Königreich Ungarn geschah, womit sich die Habsburgermonarchie in einem frühen staatlichen Sinne als Einheit ausbildete. Obwohl die Bevölkerung der ursprünglichen Erblande großteils aus Deutschen bestand und die Habsburger diese Gebiete für Jahrhunderte regierten, entstand neben der deutschen Identität ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts innerhalb eines gemeinsamen Deutschlands sukzessive auch ein verstärktes, dynastisch orientiertes Österreichbewusstsein. Die Landtage hatten ein großes Maß an Autonomie gegenüber den habsburgischen Herrschern, die sich zuallererst als deutsche Fürsten sahen.
Das Bestreben, auch das Königreich Ungarn (also die Ungarische Krone und ihre Nebenländer) als Erblande anzusehen – immerhin hatten die Habsburger den Großteil des Landes von den Osmanen (zurück-)erobert – wurde mit dem Ausgleich von 1867 hinfällig (dass Franz Joseph und Elisabeth nochmals formell in Budapest zum ungarischen Königspaar gekrönt wurden, war eine Demonstration des Abgangs von dieser Staatstheorie).
Die von Maximilian I. durch Heirat mit der Herzogin Maria von Burgund und deren Tod 1482 zum Haus Habsburg gekommenen burgundischen Territorien (Besitzungen im Rheingebiet, vor allem die Niederlande) wurden indes nie zu den Habsburgischen Erblanden gerechnet und kamen an die spanischen Habsburger. Für die später in die Monarchie eingegliederten Territorien, z. B. Galizien, Bukowina und Dalmatien, wurde der Begriff ebenfalls nicht verwendet.
Im 15. Jahrhundert gehörten Niederösterreich (heutiges Niederösterreich, Oberösterreich), Innerösterreich (heutiges Steiermark und Kärnten, historisches Krain, um 1500 zählte man auch die Grafschaft Görz zu den Erblanden), Oberösterreich (historisches Tirol und heutiges Vorarlberg) sowie Vorderösterreich (ehem. Vorlande, verbliebene Stammlande und neuerworbene Besitzungen in der heutigen Schweiz, Bayern, Baden) dazu.
Die Länder der Böhmischen Krone (tschechisch: Země koruny české) umfassten Böhmen, Mähren, die Grafschaft Glatz und Schlesien (ab 1742 nur Österreichisch-Schlesien) sowie die beiden Lausitzen (zwei 1635 mit allen landesherrlichen Rechten an Sachsen abgetretene Markgrafschaften) und andere Nebenländer. Die Böhmischen Länder waren formal in einer Personalunion verbunden, der König von Böhmen war zugleich Herzog von Schlesien und Markgraf von Mähren. Die anderen Länder waren in Böhmen inkorporiert und Titularansprüche.
An Habsburg kam die Böhmische Krone, vorher beim Haus Jagiełło, nach der Schlacht bei Mohács (1526) gegen die Osmanen, als die Stände Ferdinand I., den Bruder Kaiser Karls V., zum böhmischen König erkoren. 1627 wurde durch Ferdinand II. die Verneuerte Landesordnung erlassen, worin die Böhmische Krone als erblich erklärt wurde. Dadurch wurden die böhmischen Länder zu den habsburgischen Erblanden gezählt, sowohl von den Habsburgern selbst als auch vom böhmischen Adel, und ein langsamer Prozess der Integration mit den österreichischen Erblanden wurde in Gang gesetzt.
Vom Ausgleich 1867 an wurde für die im Kaisertum verbliebenen Länder der Begriff Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder verwendet (Cisleithanien).
Schon seit 1848 hatten sich, speziell in Böhmen, tschechische Abspaltungstendenzen gezeigt; ein österreichisch-tschechischer Ausgleich ähnlich dem Ausgleich mit Ungarn kam aber nicht zustande, da die große deutsche Minderheit in den böhmischen Ländern es ablehnte, unter tschechische Herrschaft zu geraten, und lieber von Wien aus regiert werden wollte. In Mähren kam es 1905 zu einem ausgewogenen Mährischen Ausgleich (hier bildeten die Deutschen 40 % der Bevölkerung); in Böhmen herrschte aber statt Kooperation der Nationalitäten Konfrontation: Nach deren Eskalation wurde der böhmische Landtag 1913 aufgelöst. Im Ersten Weltkrieg sah die k.k. Regierung 1915 die Chance, den Ausdruck Österreichische Länder für ganz Cisleithanien einzuführen; parlamentarische Opposition der Tschechen war nicht zu befürchten, da der Reichsrat seit 1914 vertagt war.
Die Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone (Ungarisch: Szent István Koronájának Országai, Kroatisch: Zemlje krune Svetog Stjepana, Slowakisch: Krajiny Svätoštefanskej koruny) lagen in den heutigen Ländern Ungarn, Slowakei, Ukraine, Rumänien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Österreich. Im Gegensatz zu den anderen Teilen der Habsburgermonarchie lagen diese Länder bzw. Landesteile außerhalb des Heiligen Römischen Reichs.
Der ungarische Landtag bestand größtenteils aus magyarischen Adeligen und hatte das Recht, den König zu wählen. Auch ein vereinigter Landtag des Königreichs Slawoniens und des Königreichs Kroatien hatte dieses Recht, unabhängig von der Auswahl Ungarns.
1687, während des Großen Türkischen Kriegs, erklärte der ungarische Landtag die Heilige Ungarische Stephanskrone für erblich. Als Gegenleistung mussten die Habsburger dem ungarischen Adel erhebliche Konzessionen zugestehen: Der Landtag musste regelmäßig einberufen werden, Ungarn durfte sich teilweise selbst regieren und die Adeligen wurden von der Steuerpflicht befreit. Dadurch erhielt Ungarn einen besonderen Rang innerhalb der Habsburgermonarchie, den es bis 1867 zumeist bewahren konnte.
1867 fand der österreichisch-ungarische Ausgleich statt, mit dem Ungarn 1867–1918 zur vollen inneren Selbstständigkeit gelangte. Seit damals spricht man von Transleithanien.
Neben den Gebieten, die die Habsburger nach dem Tod von Ludwig II. erbten, wurden zwischen 1526 und 1804 auch andere Gebiete der Habsburgermonarchie angeschlossen. Einige wurden vom Osmanischen Reich erobert, andere wurden nach dem Aussterben der spanischen Habsburger erlangt. Galizien kam durch die Polnischen Teilungen an das Haus Österreich. Das Großherzogtum Toskana, das Herzogtum Parma und das Herzogtum Modena wurden zeitweise von Habsburgern (als Sekundogenituren) regiert, bildeten aber keinen Teil ihrer zumeist von Wien aus regierten Monarchie.
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