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Reintegration of the Government of Bosnia and Herzegovina - EU Programm CARDS- 2002/03

ORGANISATION & LOGISTIK


Das INTERREG IIIB-Programm CADSES zielte insbesondere darauf ab, die räumliche Integration und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu erhöhen, zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beizutragen, die Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes und eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten sowie für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zu sorgen.


Unter den insgesamt 13 Kooperationsräumen von INTERREG IIIB war der CADSES-Raum der mit Abstand größte und komplexeste. Nicht weniger als 18 Staaten umfasste das Gebiet, das „alte“ EU-Mitgliedsländer, Staaten der Erweiterungsrunden von 2004 und 2007 sowie Staaten mit Kandidaten-, Beitritts- und Nachbarschaftsstatus zusammenführte.


Ziel des Programms CARDS ist es, eine Gemeinschaftshilfe für die südosteuropäischen Länder im Hinblick auf ihre Einbindung in den Prozess der Stabilisierung und der Assoziierung mit der Europäischen Union bereitzustellen.


RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1628/96 sowie zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3906/89 und Nr. 1360/90 sowie der Beschlüsse 97/256/EG und 1999/311/EG [Vgl. ändernde Rechtsakte]


ZUSAMMENFASSUNG

Die Gemeinschaftshilfe für die südosteuropäischen Länder wurde bisher hauptsächlich im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1628/96 zur Einrichtung des Programms OBNOVA und der Verordnung (EG) Nr. 3906/89 zur Einrichtung des Programms PHARE geleistet. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 wird die OBNOVA-Verordnung aufgehoben und die PHARE-Verordnung geändert, gleichzeitig jedoch ein einheitlicher Rahmen für die Hilfe zu Gunsten der südosteuropäischen Länder geschaffen: das Programm CARDS (Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung). Das Instrument für Heranfürhungshilfe (IPA) wird ihn ab 2007 ersetzen.


Begünstigte dieser Gemeinschaftshilfe können sein: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sowie die der Verwaltung und Gerichtsbarkeit der Vereinten Nationen unterstehenden Gebietseinheiten, die föderativen, regionalen und kommunalen Verwaltungen, staatliche und halbstaatliche Einrichtungen, die Sozialpartner, Wirtschaftsfördereinrichtungen, Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Verbände, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen.


Kroatien kommt allerdings nur im Rahmen von Programmen und Projekten mit regionaler Dimension für die Gemeinschaftshilfe in Betracht. Denn Kroatien wurde vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 17./18. Juni 2004 in Brüssel als Beitrittsland anerkannt und fällt damit unter die Heranführungsstrategie und die Heranführungsinstrumente.


Ziel des Programms CARDS ist es, die südosteuropäischen Länder in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess einzubinden. Es dient vorrangig:


  • dem Wiederaufbau;

  • der Stabilisierung der Region;

  • der Hilfe für die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen;

  • der Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Rechte der Minderheiten, der Zivilgesellschaft, der unabhängigen Medien und der Bekämpfung des organisierten Verbrechens;

  • der Entwicklung einer nachhaltigen Marktwirtschaft;

  • der Armutsbekämpfung, der Gleichstellung der Geschlechter, der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Sanierung der Umwelt;

  • der regionalen, transnationalen, internationalen und interregionalen Zusammenarbeit zwischen den Empfängerländern untereinander und zwischen diesen und der Europäischen Union sowie zwischen den Empfängerländern und anderen Ländern der Region.


Voraussetzung für die Gewährung der Gemeinschaftshilfe ist die Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze, der Grundfreiheiten, der Menschenrechte und der Rechte der Minderheiten sowie die Durchführung der vorgesehenen demokratischen, institutionellen und wirtschaftlichen Reformen.


Für den Zeitraum 2002-2006 wird ein strategischer Rahmen geschaffen, in dem die langfristigen Ziele und die vorrangigen Förderbereiche des Programms festgelegt sind. Auf der Grundlage dieses Rahmens werden für jedes Land Mehrjahresrichtprogramme für einen Dreijahreszeitraum erstellt.


Darin werden die durchzuführenden Reformen beschrieben, die erzielten Fortschritte bewertet und die Richtbeträge angegeben. Danach werden jährliche Aktionsprogramme beschlossen. In diesen Aktionsprogrammen werden die Ziele, die Förderbereiche und die bereitgestellten Haushaltsmittel sowie die zu finanzierenden konkreten Projekte genauer festgelegt.


Die Gemeinschaftshilfe kann in Form von Programmen in den Bereichen Investitionen und Verwaltungsaufbau geleistet werden.


An den Ausschreibungen und Aufträgen können alle natürlichen und juristischen Personen der Mitgliedstaaten, der Empfängerländer und der Beitrittsländer teilnehmen. Nach Genehmigung der Kommission können auch die Drittstaaten teilnehmen, die Hilfe im Rahmen der Programme TACIS (EN) und MEDA (EN) erhalten.


Die Kommission wird bei der Anwendung der Verordnung vom CARDS-Ausschuss unterstützt, der alle das Programm betreffenden Fragen prüft. Für CARDS werden für den Zeitraum 2000-2006 Haushaltsmittel in Höhe von 4,65 Mrd. EUR bereitgestellt.





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